Kenia Reisen und Kenia Safaris
Kenia Reisen und Kenia Safaris, in Ostafrika am indischen Ozean: fruchtbare Urwälder und heiße Wüsten, hohe Gebirge mit schneebedeckten Gipfeln und endlos weite Savannen.

Kenia-Reisen

Tansania Reisen und Safaris
Auf Tanzania Safaris erleben Sie die weltberühmte Serengeti mit ihren riesigen Gnuherden. Der Ngorongorokrater bieten ideale Bedingungen für ein Naturerlebnis der besonderen Art.

Tansania-Reisen

Namibia Reisen und Safaris
Namibia Reisen und Safaris

Namibia Reisen

Ruanda Reisen und Gorilla Tracking
Ruanda, das „Herz Afrikas“ und „Land der tausend Hügel“, ist eine der letzten Rückzugsstätten der seltenen Berggorillas. Auf kleinstem Raum finden Sie größte Artenvielfalt – von Berggorillas, Schimpansen und Goldmeerkatzen.

Ruanda Reisen

Sri Lanka Reisen und Sri Lanka Rundreisen
Sri Lanka weckt bei vielen spontan Vorstellungen vom Paradies. Sri Lanka bedeutet "strahlend leuchtendes Land" und die Insel im Indischen Ozean südöstlich von Indien hat alles Potential.

Sri Lanka Reisen

Neuseeland Reisen
Neuseeland Reisen – dieser Begriff weckt nicht nur Fernweh. Er steht symbolisch
für die außergewöhnlichen Erlebnisse und Erfahrungen, die sich Ihnen im Rahmen einer Neuseeland Reise bieten

Neuseeland Reisen

Vietnam Reisen und Rundreisen
Eine Reise nach Vietnam bedeutet Entspannung umgeben von exotischer Natur und das Erleben von historischen Momenten zur gleichen Zeit.

Vietnam Reisen

Nicaragua Reisen

Nicaragua, das Land der Seen und Vulkane, ein unentdeckter Schatz. Ursprüngliche Flora und Fauna, wunderbare Kolonialstädte und einfaches Landleben. Nicaragua Reisen überraschen!

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Costa Rica Rundreisen & Strandurlaub

Costa Rica ist das artenvielfältigste Land der Erde. Costa Rica Rundreisen lassen das Herz jedes Naturfreunden höher schlagen. Wir nehmen Sie mit auf eine atemberaubende Reise über Vulkane, Seen und Regenwald

Costa Rica Reisen

Panama Reisen & Strandurlaub

Panama = Panama Kanal? Falsch! Panama ist ein Land der Kontraste, abgelegene Indianerdörfer liegen nur wenige km vom belebten Panama City, riesige Shoppingmalls neben dichten Regenwald.

Panama Reisen

Ecuador Rundreisen

Klein aber fein, Ecuador hat von Regenwald über schneebedeckte Vulkane zu schönen Stränden alles zu bieten. Erleben Sie auf unseren Ecuador Rundreisen außerdem wertvolles Handwerk, bunte Märkte und koloniale Städte.

Ecuador Reisen und Rundreisen

Galapagos Reisen und Kreuzfahrten

Das Galápagos-Archipel wurde 1978 von der UNESCO, als einer der ersten Orte weltweit, zum Weltnaturerbe erklärt. Auf außergewöhnlichen Kreuzfahrten entlang der Galapagos Inseln erfahren Sie weshalb.

Galapagos Reisen

Peru Rundreisen & Kreuzfahrten

Peru, das Land der Inka. Unsere Peru Reisen zeigen Ihnen mehr als nur Machu Picchu und Cusco. Treffen Sie Nachfahren der Inka, erleben Sie Kondore hautnah und fahren Sie über den Amazonas in den tiefen Regenwald

Peru Reisen

Bolivien Rundreisen

Bolivien ist das Herzstück Südamerikas und vereint beinahe alle geografischen Regionen. Eine Bolivien Rundreise zeigt Ihnen ursprüngliche Traditionen und Natur

Bolivien Reisen

Mali Reisen und Rundreisen
Mali Reisen bringen Ihnen farbenreiche afrikanische Märkte, quirlige und beschwingte Menschen, die tief in ihrer Kultur und Glaubenswelt verwurzelt näher.

Mali Reisen

Chile Rundreisen

Unser Chile Reisen führen Sie von der trockenste Wüste der Welt zum ewigen Eis, interessante Kolonialstädte, moderne und geheimnisvolle Kulturen sowie wunderbare Landschaften erwarten Sie.

Chile Reisen

ARB´s

1 Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

 

1.1     Mit der Anmeldung bietet der Kunde ACCEPT-REISEN den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung von ACCEPT-REISEN, ihrer Hinweise zu der betreffenden Reise im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an.

 

1.2     Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.3     Nach Erhalt der Anmeldung wird ACCEPT-REISEN diese unverzüglich bearbeiten. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch ACCEPT-REISEN zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. ACCEPT-REISEN informiert sodann den Kunden über den Vertragsabschluss und übersendet die schriftliche Buchungsbestätigung und den Reisepreissicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert.

 

1.4     Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ACCEPT-REISEN vor, an das ACCEPT-REISEN für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

 

 

 

2 Zahlung

 

2.1     Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, und muss unaufgefordert bei ACCEPT-REISEN eingegangen sein. Bitte bedenken Sie die Post- und Überweisungslaufzeiten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei ACCEPT-REISEN.

 

2.2     Werden nach diesem Vertrag fällige Zahlungen des Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist ACCEPT-REISEN berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2. orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

 

 

 

3 Vertragliche Leistungen von ACCEPT-REISEN

 

3.1     Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in dem für den Reisezeitraum gültigen und zur betreffenden Reise gehörenden Reiseangebot (Detailprogramm) von ACCEPT-REISEN, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich, soweit sie dem Kunden vor Vertragsabschluss vorlagen. ACCEPT-REISEN behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

3.2     Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z. B. Reisebüros) sind von ACCEPT-REISEN nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

 

 

 

4 Leistungsänderungen und Preisänderungen

 

4.1     Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom ACCEPT-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

4.2     Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von ACCEPT-REISEN zu verlangen, wenn ACCEPT-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von ACCEPT-REISEN über die Leistungsänderung oder Preisanpassung bei ACCEPT-REISEN gegenüber geltend zu machen.

 

 

 

5 Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchung

 

5.1     Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ACCEPT-REISEN. Es wird daher empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.

 

5.2     Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert ACCEPT-REISEN den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von ACCEPT-REISEN gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was ACCEPT-REISEN durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. ACCEPT-REISEN kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. ACCEPT-REISEN kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

 

Bis 46. Tag vor Reiseantritt: 30%

45. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40%

29. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt: 50%

13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60%

6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80%

ab Nichtantritt: 90%

 

Es steht dem Kunden stets frei, - auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren -, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von ACCEPT-REISEN berechneten Höhe entstanden ist.

 

5.3     Statt zurückzutreten, kann der Kunde vor der Erstellung der Reisedokumente eine Ersatzperson stellen, die statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er ACCEPT-REISEN zuvor anzuzeigen hat. ACCEPT-REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Kunde gegenüber ACCEPT-REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

 

5.4     Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann ACCEPT-REISEN eine Umbuchungsentschädigung bis zu 30 Euro vom Kunden verlangen. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind bis sechs Wochen vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

 

 

 

6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ACCEPT-REISEN ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. ACCEPT-REISEN bezahlt an den Reisegast - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an ACCEPT-REISEN zurückerstattet worden sind.

 

 

 

7 Rücktritt durch ACCEPT-REISEN, Kündigung durch ACCEPT-REISEN

 

7.1     Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ACCEPT-REISEN vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteil-nehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn von ACCEPT-REISEN gegenüber dem Kunden zu erklären. Der Kunde erhält sämtliche auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet.

 

7.2     Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung von ACCEPT-REISEN nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ACCEPT-REISEN ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält ACCEPT-REISEN den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

 

 

8 Kündigung wegen höherer Gewalt

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl ACCEPT-REISEN als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ACCEPT-REISEN ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

 

 

 

9 Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung durch den Reisegast

 

9.1     Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen, und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Minderungsanspruch nicht ein.

 

9.2     Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangen, wobei ACCEPT-REISEN die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ACCEPT-REISEN kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

 

9.3     Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ACCEPT-REISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. ACCEPT-REISEN informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von ACCEPT-REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

 

9.4     Der Reisende hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Bei Eintritt eines Schadens ist er verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

 

 

10. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbeschränkung

 

10.1     Die vertragliche Haftung von ACCEPT-REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist je Kunden und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

 

10.2     Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

 

 

 

11 Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung von Ansprüchen

 

11.1.     Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ACCEPT-REISEN unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungs-verzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder ACCEPT-REISEN gegenüber anzuzeigen.

 

11.2     Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

 

12 Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

 

12.1     ACCEPT-REISEN informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

12.2     Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, ACCEPT-REISEN hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

 

12.3     Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde den ACCEPT-REISEN beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa bei einer diplomatischen Vertretung zu beantragen, so haftet ACCEPT-REISEN nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

 

 

 

13 Information über Identität des / der ausführenden Luftfahrt-unternehmen

 

ACCEPT-REISEN ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss ACCEPT-REISEN diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von ACCEPT-REISEN sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

 

 

 

14 Sonstiges

 

14.1     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

14.2     Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen ACCEPT-REISEN und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 15. Reiseveranstalter ACCEPT-Reisen GmbH & Co. KGLothringerstrasse 5352070 AachenT: 0241 / 400855 0 F: 0241 / 43 56 64 03eMail: info(q)accept-reisen.de www.accept-reisen.deRechtsform: GmbH & Co. KG Steuernummer: 201/5294/4549

 

 

 

15 Reiseveranstalter

 

ACCEPT-Reisen GmbH & Co. KG

Lothringerstrasse 53

52070 Aachen

Tel: +49 (0)241 / 400855 0

Fax: +49 (0)241 / 43 56 64 03

E-Mail: info(a)accept-reisen.de

www.accept-reisen.de

 

Rechtsform: GmbH & Co. KG

Steuernummer: 201/5294/4549